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Wer kann Anträge stellen?

Als Antragsteller*innen kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen (siehe Förderleitlinie) erfüllen. Unterstützt werden Vereine, Projekte und Initiativen, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten. Darüber hinaus können auch andere Formen von Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von politisierter oder vorgeblich politisch und religiös legitimierter Gewalt, von Hass und politischer Radikalisierung, Gegenstand präventiver Arbeit und damit Gegenstand der Förderung durch das Bundesprogramm sein.  Diese und weitere Förderbedingungen sind den Förderleitlinien zu entnehmen.

 

 

Sie haben eine konkrete Idee aber möchten Unterstützung bei der Antragstellung?

Gerne können Sie auch Kontakt über eine Interessenbekundung mit uns aufnehmen.

 

 

Haben Sie eine ganz konkrete Idee für ein Projekt oder eine Einzelmaßnahme?

Dann finden Sie hier das Antragsformular (MS Word) mit Hinweisen zur Antragstellung.

Die Koordinierungs- und Fachstelle berät und unterstützt Sie gern in Ihren Ideen und bei der Antragsstellung.  Bitte zögern Sie nicht, diese zu kontaktieren.