Der „Partnerschaft für Demokratie“ werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Mittel fließt in einen Aktions- und Initiativfonds, über den Projekte und Einzelmaßnahmen gefördert werden können, die sich mit den Themen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention befassen.
Ziel des Fonds ist es, lokalen Initiativen, Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu ermöglichen, sich aktiv für Demokratie, Toleranz und ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Anträge auf Förderung konkreter Maßnahmen können über die zuständige Koordinierungs- und Fachstelle gestellt werden.
Über die Förderempfehlung entscheidet das lokale Bündnis, das zentrale Gremium der Partnerschaft für Demokratie. Dieses prüft die Anträge und spricht auf Basis des kommunalen Handlungskonzepts entsprechende Empfehlungen aus. Die finale Bewilligung und Abwicklung erfolgt durch das federführende Amt.